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Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH, 28. April 2026 i.V. hansruedi vonlanthen

Der Bundesrat hat entschieden: Pferdezucht und Tierzucht sind getrennt 

 

Mit der Inkraftsetzung der totalrevidierten Tierzuchtverordnung (TZV) am 1. Januar 2026 hat der Bundesrat eine wichtige Weiche gestellt: Die Pferdezucht wird fortan in einem eigenständigen Regelwerk von der allgemeinen Tierzucht getrennt behandelt. Dies ist kein Detail — es ist ein Systemwechsel.

Bisher berief sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), namentlich Herr Christian Stricker als Leiter Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, auf die allgemeine TZV, um die Anerkennung der Dachorganisation Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH zu verweigern. Diese Argumentation ist mit der neuen Verordnung hinfällig.

Das Generalsekretariat WBF hat am 23. April 2026 bestätigt, dass das BLW nun verpflichtet ist, über unser Gesuch in Verfügungsform — also in einer anfechtbaren, rechtsverbindlichen Entscheidung — zu befinden. Dies öffnet erstmals den Weg ans Bundesverwaltungsgericht.

Wir fordern deshalb: Die Umsetzung der Pferde-Zucht-Verordnung 2026 muss ohne die widersprüchlichen Artikel der bisherigen Tierzuchtverordnung erfolgen — im Sinne des Willens des Gesetzgebers und der internationalen Vorgaben (EU-VO 2016/1012). Die Verantwortung für die Pferdezucht gehört zu Händen der Pferdezuchtorganisationen, nicht in die alleinige Zuständigkeit eines Bundesbeamten.


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