DE | FR | IT | EN

« News

HAFLINGER-PENTAGON Sàrl-GmbH  |  28. April 2026  | i.V. hansruedi vonlanthen

Sechs Jahre Blockade — und jetzt ein Wendepunkt

Die Schweizer Haflinger-Pferdezucht kämpft um ihr Überleben

Zur Situation — was der Leser wissen muss

 

Die Rasse Haflinger wird weltweit von drei anerkannten Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen (UZB) betreut: dem Haflinger Pferdezuchtverband Tirol (HPT), der A.N.A.C.R.Ha.I. aus Südtirol und der FN Deutschland. In der Schweiz koordiniert die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH als Dachorganisation die Schweizer Züchter in Anbindung an diese drei UZB — gemäss der europäischen Tierzuchtverordnung EU-VO 2016/1012, die seit 2021 in Kraft ist.

Das Problem: Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), vertreten durch den Leiter Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Herrn Christian Stricker, verweigert der Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH seit Jahren die Anerkennung als Zuchtorganisation — und blockiert damit die rechtskonforme Umsetzung des europäischen Zuchtprogramms in der Schweiz.

Diese Blockade ist nicht neu. Bereits 2019 verweigerte Herrn Strickers Vorgänger, Niklaus Neuenschwander, jede Zusammenarbeit. Damals wurden beim Schweizerischen Haflinger Verband (SHV) nur noch 7 Stutfohlen pro Jahr gemeldet — fünf davon zum Verkauf. Ein Bestand, der dem Aussterben nahekommt.

Als direkte Folge der behördlichen Blockade sah sich die Haflinger-Schweiz-Gestüt-Zucht im November 2019 gezwungen, die Verantwortung für die Geschäftsführung formell an das BLW zurückzugeben — ein einmaliger, dokumentierter Akt der Handlungsunfähigkeit.

Was sich jetzt entschieden hat

 

Mit der Inkraftsetzung der totalrevidierten Tierzuchtverordnung (TZV) am 1. Januar 2026 hat der Bundesrat einen entscheidenden Schritt vollzogen: Die Pferdezucht wird fortan in einem eigenständigen Regelwerk von der allgemeinen Tierzucht getrennt. Eine klare Trennung zwischen Tierzucht und Pferdezucht ist damit Gesetz.

Das bedeutet: Die bisherige Argumentation des BLW, mit der die Anerkennung der Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH als Dachorganisation verweigert wurde, ist durch die neue Verordnung selbst widerlegt. Die Umsetzung der Pferde-Zucht-Verordnung 2026 muss ohne die widersprüchlichen Artikel der alten Tierzuchtverordnung erfolgen — im Sinne des Willens des Gesetzgebers und der internationalen Vorgaben.

Am 23. April 2026 hat das Generalsekretariat WBF, unterzeichnet durch den stellvertretenden Generalsekretär Zeljko Marinovic, schriftlich bestätigt: Das BLW ist nun beauftragt, über das Gesuch der Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH in Verfügungsform zu entscheiden — das heisst in einer rechtsverbindlichen, anfechtbaren Verfügung. Damit wird erstmals der Weg ans Bundesverwaltungsgericht eröffnet, falls das BLW erneut ablehnt.

Unsere Forderung

 

Die Verantwortung für die Pferdezucht gehört in die Hände der Pferdezuchtorganisationen — nicht in die alleinige Zuständigkeit eines Bundesbeamten, der gleichzeitig Entscheider, Kontrolleur und Schiedsrichter in eigener Sache ist. Die Erarbeitung einer der Pferde-Zucht-Verordnung entsprechenden Umsetzungs-Vorgabe ist zwingend notwendig und muss zu Händen der Pferdezuchtorganisationen bewerkstelligt werden.

Nach sechs Jahren Blockade — und dem damit verbundenen dramatischen Rückgang der Haflinger-Pferdezucht in der Schweiz — ist jetzt der Moment für eine rechtskonforme Lösung gekommen.

 

─────────────────────────────────────────────────────────────

Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH  |  i.V. Hansruedi Vonlanthen

Impasse des Chênes 12, 1784 Courtepin  |  uzb@haflinger-pentagon.ch  |  www.haflinger-pentagon.ch


« News