|
Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
|
Aufforderung zur Präzisierung: Wir verlangen Klarheit vom BLW
Die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH hat heute dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Fachbereich Recht und Verfahren, ein formelles Schreiben zugestellt.
Seit Jahren fordern wir als Dachorganisation der drei international anerkannten Ursprungszuchtbücher der Rasse Haflinger — HPT (Tirol), A.N.A.C.R.Ha.I. (Südtirol) und FN (Deutschland) — eine rechtskonforme Behandlung durch die Schweizer Behörden. Statt Antworten erhalten wir Ausweichmanöver.
Mit dem jüngsten Schreiben des BLW vom 18. Mai 2026 hat der Leiter des Fachbereichs Tierzucht, Herr Christian Stricker, erneut die Auseinandersetzung mit unseren rechtlichen Argumenten verweigert. Er fordert von uns eine Rechtsgrundlage — die er selbst nicht benennen kann.
Unsere Antwort ist klar: Wir fordern postwendend eine schriftliche Antwort auf die Frage, auf welche Rechtsgrundlage der Tierzuchtverordnung sich das BLW stützt, wenn es die Anerkennung der Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH verweigert.
Das Paradox bleibt bestehen: Der Schweizerische Haflinger Verband (SHV) — strukturell eine Dachorganisation wie wir — geniesst seit Jahren die Anerkennung des BLW. Gleiche Strukturen, ungleiches Recht. Das ist Diskriminierung.
Mit der vom Bundesrat angestrebten Pferdezuchtverordnung — getrennt von der Tierzuchtverordnung und auf internationalen Standards basierend — erwarten wir endlich die Möglichkeit, die Haflingerpferdezucht in der Schweiz auf solide, moderne Grundlagen zu stellen.
Wir handeln. Wir informieren. Wir warten nicht länger.
die Vertretung der Dachorganisation Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH Hansruedi Vonlanthen