|
Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
|
Stellungbahme, Antwort auf die Verfügung vom 3. Juli 2026 BLW
=> Skandalöses Verhalten von Christian Stricker, Leiter Fachbereich-Tierzuchtverordnungs-Stelle im Bundesamt für Landwirtschaft BLW
=> Der Einschüchterungsversuch mit der Androhung einer Verfügung wurde vom Dachverband, Haflinger-Pentagon, Sàrl-GmbH angenommen und mit der Forderung um eine anfechtbare Verfügung an das BLW zurückgewiesen.
=> Nur eine anfechtbare Verfügung kann vor Bundesverwaltungsgericht die Jahrzehnte andauernde Rechthaberei beurteilen.
=> Skandalös ist die Behauptung betreffend Gesuch vom 25. Februar 2026 um Erlass einer anfechtbaren Verfügung, die so als Gesuch nie gestellt wurde, sondern unsere von uns gestellte Aufforderung diese zu tätigen und uns zu verurteilen, was wir nicht nach Gesetz und gültiger Verordnung nicht befolgen würden. Gültig ab 1.1.2026 ist massgebend.
Christian Stricker ist ein begabter Rechtsverdreher im Bundesamt BLW. Seine Willkürherrschaft, die sämtliche Chefetagen, inklusive den Departementsvorsteher und Bundespräsident, Guy Parmelin ausschaltet, erinnert an die Zeit der Vögte und Gutsherren . . . . . .
=> Der Bericht vom 12. Februar 2026, (News - Wichtiges) Anwendung der Totalrevidierten Pferdezuchtverordnung mit dem Untertitel: Nichts als Lügen und Betrug kann, bitte schön, soll dem Leiter der Pferdezuchtverordnung Christian Stricker dazu dienen uns zu Recht zu weisen zu verurteilen! Was vor Bundesverwaltungsgericht mit einer anfechtbaren Verfügung, nicht mit einer Rechthaberischen nicht der Wahrheit entsprechenden, der kostenpflichtigen (CHF 1'011.60) Rechnung zu begleichen ist.
=> Die Rechtsmittelbelehrung einer Verfügung ist beim Bundesverwaltungsgericht nicht möglich, nur die verlangte anfechtbare Verfügung mit der Begründung was vom Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH für Verfehlungen gegenüber der Pferdezuchtverordnung gemacht wird, kann das Bundesverwaltungsgericht beurteilen, was als anfechtbare Verfügung nicht als bloss alleinstehende Verfügung betitelt werden muss.
Die Ausgestellte Verfügung vom 3. Juli 2026 (Siehe Link: Rechtsmittelbelehrung) wird als Nichtig zurückgewiesen, mit der Aufforderung die angedrohte anfechtbare Verfügung, die als anfechtbare Verfügung so betitelt sein muss, damit das Bundesverwaltungsgericht dazu Stellung nehmen kann ist wirksam.
Eine Dachorganisation für die Rassepferdezucht => Haflinger <= wird vom Leiter Pferdezuchtverordnung als nichtexistierender Begriff abgetan.
Nur weil die Bezeichnung, der Name Dachorganisation im Pferdezuchtverordnungs – in der Verfügungsgewalt nicht erwähnt ist, kann auch keine Dachorganisation für 3 Ursprungszuchtorganisationen existieren.
Christian Stricker kann auch keine Erstregistration einer Neuen Pferderasse bestätigen, weil er nicht kann, Er hat die Möglichkeit nicht, weil er keine solche Registrierung machen kann!
Christian Stricker der willige Bundesbeamte der nicht kann was er selber verunmöglicht!
Ein Rechthaberischer Rechtsverdreher eskortiert mit einer Entourage seines gleichen, auch einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin die nicht die Pferdezucht wissenschaftlich unterstützt, sondern seine widersinnigen Behauptungen, die seine abgeänderte total Revidierte Pferdezuchtverordnung nicht kennt. Begriffe: (Dachorganisation) (Erst-Registration einer Pferderasse) von Christian Stricker in der totalrevidierte Pferdezuchtverordnung nicht lesbar existieren für Ihn nicht. Wunderbar… Erfunden von Christian Stricker, Leiter Pferdezuchtverordnung nach seinem Unanfechtbaren benehmen.
Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH, i.V. hansruedi vonlanthen
Diese Ausführung wird zur Kenntnisnahem an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet.