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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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Gesamt-Bundesrat, in Verantwortung
Die => Haflinger <= Rasse-Pferdezuchtorganisation: Die Dachorganisation Haflinger-Pentagon, Sàrl-GmbH erachtet die Existenz des Fachbereichsleiters Pferdezuchtorganisationen von Christian Stricker, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, als nicht zuständig für den Erlass von Verordnungen über die Rasse-Pferdezucht im NAMEN der staatlichen Exekutivgewalt, die vollziehende Gewalt im Staat. [Die nicht Zuständigkeit von Christian Stricker]
Christian Stricker und seine Entourage beanspruchen nicht nur die vollziehende Staatsgewalt [2/ die Exekutive]; er und seine Entourage befehligen auch auf der Plattform der Legislative [1/ Legislative] die gesetzgebende Gewalt mitsamt und sonders der Judikatur [3/ die Judikative], der Rechtsprechung — die Alleinherrschaft für sich. Schlimmer geht's nimmer! Arroganz pur, eines Anachronisten Ch. Stricker. [Die Staatsgewalt: 1/ Legislative, 2/ Exekutive, 3/ Judikative]
=> Die Nomination — Fachbereichsleiter — Pferdezucht-Verordnungsgeber im Bundesamt für Landwirtschaft BLW von Christian Stricker ist per sofort aufzulösen, zu sistieren. [ Entzug der Nomination von wegen Nichtzuständigkeit]
Die Sisyphusarbeit, die sinnlose Anstrengung, die vergeblichen, nie zum Ziel führenden Streitereien verursacht durch eine rechthaberische und unnachgiebige Sture-Willkürherrschaft, die nachweisbar einer Überprüfung niemals standhalten würde, was schon mehrmals gefordert und jedes Mal abgewiesen wurde!
[Nutzlose Bemühung, nur Arbeit, nie zielführende Resultate]
Die Angst vor Tatsachen und der Glaube, dass es unmöglich wird, einen Fachbereichsleiter zu verklagen, weil seine Schlüpfrigkeit, seine Kunst die Rechtsverdrehung so professionell dargelegt wird, dass seine Behauptungen — im Wissen, dass eine Überprüfung verhindert werden kann — keine Korrektur ermöglichen.
=> Die Vergabe der Lebensnummer für die Rasse-Pferdezucht durch die Tierverkehrs-Datenbank TVD ist erschwindelt, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und kann und darf nicht als Lebensnummer für Fohlen mit Rassezugehörigkeit als UELN — Universal Equine Life Number — bezeichnet werden. Dies ist eine TVD-Nr. 756-018 der TierVerkehrsDatenbank Identitas AG.
Die alphanumerische UHLN — Universal Haflinger Lebens-Nummer — der Dachorganisation Haflinger-Pentagon, Sàrl-GmbH differenziert die Rassezugehörigkeit in fünf Abteilungen-Sektionen, was für die Eintragung ins Zuchtbuch — von wo die Eltern abstammen — unerlässlich ist, anlässlich der Stutbuchaufnahme mit 3 Jahren auch erforderlich ist. Eine mögliche Verweigerung der Aufnahme infolge Fremdblut-führender Abstammung in der Generationenkontrolle wird zur Anklage der verantwortlichen Instanzen führen! (BLW – Christian Stricker, wird die nicht Eintragungsmöglichkeit verantworten müssen. D.h. Der Käufer-Aufzüchter eines Fohlens, ist der festen Überzeugung, dass er ein reinerbiges Fohlen ohne Ox.-Araber-Fremdblut in der Abstammung — ohne nicht aufgeführte Einkreuzung — erworben hat. Art. 1.3 Zuchtprogramm HPT.)
=> Anachronismus, propagiert vom BLW-Fachbereichsleiter Christian Stricker: die Gesellschaftsformation ohne Staatsgewalt, kein gesetzlicher Zwang. Für die Dachorganisation Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH nicht vorstellbar.
=> Dank seiner Nomination als Fachbereichsleiter! — ist nur die Meinung seiner Entourage, selbstverständlich auch seine eigene, eine Beratungsstelle mit katastrophaler Wirkung, die — falls befolgt wird — von Christian Stricker, Ihm die Ablehnung der Anerkennung als Organisation möglich macht! Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Was ist ihre Kompetenz?
Siehe: Gesuch um Anerkennung als Organisation gemäss Abschnitt 2: Anerkennung von Equiden-Zuchtorganisationen und die Verlogenheit zur Forderung der Anerkennung als Dachorganisation einer Rasse-Pferdezucht-Organisation. Was für alle drei Schweizerpferderassen ein Obligatorium sein müsste!
Freiberger, Warmblut, Haflinger haben alle verschiedene zuchtbuchführende Verbände. Auch die Erst-Registration einer NEUEN Pferderasse, z. B. => INDIOS <=, abgeschlossen 07. Okt. 2025, bewilligt / eingereicht am 12. August 2025, ist noch nicht bestätigt durch die Landesbehörde. Wer auch immer zuständig ist?
Die Neue Pferderasse der Schweiz hat Geburtstag am 12. August 2026. Die Pferderasse mit der Duo-Bewertung für das Pferd: 1× das Exterieur und 1× sein Verhalten, die Umgänglichkeit gegenüber dem Homosapiens — Eignung. „Das Reitpferd in der Natur“. Prüfplatz Nr. 5418 der Gemeinde 3186 Düdingen.
Die => INDIOS<=
Referenz:
● 1 — Neue Pferderasse – www.indios.ch
● 2 — Erst-Registration der neuen Rasse INDIOS
AW: Ergänzung zur Hinterlegung der neuen Pferderasse "Indios"
Von: irene.haefliger@blw.admin.ch
Sehr geehrter Herr Vonlanthen,
Leider konnte ich ihren Anruf von gestern nicht entgegennehmen.
Vielen Dank für die Informationen aus den letzten beiden E-Mails zur Beschreibung der Rasse Indios. Gerne werde ich diese zu unseren Akten legen und wünsche Ihnen viel Erfolg beim Aufbau der Rasse.
Ich kann ihnen versichern, dass unser Austausch keine arbeitstechnischen Konsequenzen für mich hat.
Mit besten Grüssen,
Irene
Irene Häfliger
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Eidgenössisches Departement für
● 3 — aus Sicht des BLW-Fachbereichsleiters Ch. Stricker
Das BLW wirft der Haflinger-Pentagon Sàrl keine Verstösse gegen die Tierzuchtverordnung (in Ihrem Schreiben als «Pferdezuchtverordnung» bezeichnet) vor. Entsprechend besteht aus Sicht des BLW kein Anlass für den Erlass einer Verfügung, welche solche Vorwürfe zum Gegenstand hätte. Die Haflinger-Pentagon Sàrl benötigt für ihre Tätigkeit insbesondere weder eine Anerkennung durch das BLW als Dachorganisation noch als Vertreterin der ursprungszuchtbuchführenden Organisationen. Das BLW hat der Haflinger-Pentagon Sàrl keine Auflagen erteilt und ihre Tätigkeit in diesem Bereich nicht eingeschränkt.
● 4 — Punktierung reicht nicht: neue Anforderungen — Bundesrat
Punktierung reicht nicht
Die Totalrevision der Tierzuchtverordnung ist im Rahmen der AP 22+ beschlossen worden und stellt laut Bundesrat die Zuchtprogramme ins Zentrum der Förderung. Zwar seien die Zuchtorganisationen «weitgehend frei» in der Ausgestaltung dieser Programme, die Verordnung gibt aber die Leitplanken vor: Es sei sicherzustellen, dass die Zuchtprogramme «angemessene Wirkungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Produktqualität, Tiergesundheit und Tierwohl, Ressourceneffizienz und Umwelt» zeigten.
Neue Anforderungen
Ausserdem will der Bundesrat mehr Wissenschaftlichkeit in der Tierzucht. Die Punktierung als Erfassung von Zuchtmerkmalen oder eine genetische Bewertung als Auswertungsmethode sieht er nicht als ausreichend an, denn die Methoden müssten technischen, internationalen und wissenschaftlichen Anforderungen genügen. Bestätigung der Ausbildung z.B. als anerkannte Genetiker Pferdezucht.
Für Sportpferde soll es künftig keine Beiträge mehr geben, womit der Freiberger die einzige vom Bund geförderte Equidenrasse in der Schweiz wäre. Sportpferde würden höchstens indirekt zur nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, so die Argumentation des Bundesrats. Das dürfte wenig unstritten sein, was in geringerem Masse für die Beschränkung von Finanzhilfen auf Zuchtorganisationen gilt. Das bedeutet, dass Beiträge an die Arbeit anderer Organisationen in der Erhaltungszucht wegfallen würden — namentlich auch an Pro Specie Rara (PSR). «Ohne Beteiligung einer Zuchtorganisation ist die Umsetzung der Resultate eines Erhaltungsprojekts kaum umsetzbar», heisst es zur Begründung
● 5 — Gesuch um Anerkennung als Organisation aufgrund der Tierzuchtverordnung TZV vom 31. Oktober 2012; SR 916.310 nicht mehr gültig! Die seit 1. Januar 2026 gültige => Totalrevidierte Pferdezuchtverordnung, wird vom BLW-Fachbereichsleiter Christian Stricker nicht umgesetzt. Respektive immer noch verlangt nach «Tierzuchtverordnung, TZV vom 31. Oktober 2012» im Jahr 2026. <=
Beweis hierfür ist die Beilage 5: das vom BLW im Jahr 2026 nach wie vor abgegebene Anerkennungsformular, das ausdrücklich auf der «Tierzuchtverordnung, TZV vom 31. Oktober 2012» beruht (Version vom 24.08.2018) — und damit auf einer seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr gültigen Grundlage.